Verkehr: Blackbox für neue Fahrzeuge

ALLES UNTER KONTROLLE Die EU führt im Juli 2022 eine neue Regelung ein, welche auch die Schweiz übernimmt: Ab dann müssen neue Fahrzeugtypen zwingend eine Blackbox und einen Geschwindigkeitswarner an Bord haben.

Mit dem Unfalldatenschreiber werden Tempo, Beschleunigung und andere Fahrzeugfunktionen aufgezeichnet.

Der Geschwindigkeitsassistent kombiniert bekannte Assistenzsysteme miteinander: die Verkehrszeichenerkennung, den Tempomat, den Tempobegrenzer und das Navigationssystem. So soll es die jeweils geltenden Limits mittels Sensoren, Kamerabildern und einem zertifizierten digitalen Kartennetz erkennen.

Erkennt es eine Geschwindigkeitsüberschreitung, macht das System den Fahrer darauf aufmerksam. Das kann entweder optisch und akustisch geschehen. Oder optisch und haptisch, wenn zum Warnhinweis etwa ein vibrierendes Gaspedal hinzukommt.

Komplette Abschaltung der Motorleistung
Die EU-Verordnung lässt auch zu, das System strenger auszulegen. Bei zu schneller Fahrt könnte die Kraftstoffzufuhr gedrosselt oder die Motorleistung komplett abgeschaltet werden, um so das Tempo unter das geltende Limit zu senken.

Die Bremse jedoch wird nicht eingesetzt. Allerdings: Die Warnungen des Systems können ignoriert oder auch überstimmt werden. Zudem muss sich das System abschalten lassen.

Gesammelte Daten verbleiben im Fahrzeug
Mit dem Unfalldatenschreiber, dem Pendant der in der Luftfahrt bekannten Blackbox, werden in Zukunft Geschwindigkeit, Beschleunigung und andere Fahrzeugfunktionen wie Airbags, Licht und Blinker aufgezeichnet. Die Daten verbleiben dabei im Fahrzeug. Das System soll helfen, nach einem Verkehrsunfall herauszufinden, ob und wie verschiedene Fahrzeugausrüstungen funktioniert haben.

Das Bundesamtes für Strassen (Astra): «Ob der Blinker gestellt, das Licht an war oder der Airbag sich ordnungsgemäss geöffnet hat, diese Fragen lassen sich so klären.»

Unfalluntersuchung durch zuständige Behörden
Anders als bei Flugdatenschreibern würden im Auto nicht Daten der gesamten Wegstrecke gespeichert, sondern nur ab fünf Sekunden des Unfallereignisses bis zu dessen Ende, so der Sprecher weiter. Im Vergleich zur Luftfahrt handle es sich eher um eine Blackbox light. Ausgelesen werden die Daten von Unfalluntersuchungsbehörden.

Zunächst gelten die Vorschriften in der EU und der Schweiz für neu in den Markt eingeführte Fahrzeugtypen. Ab dem 7. Juli 2024 dann müssten sämtliche Neuwagen über dieses Fahrassistenzsystem verfügen.

astra-admin.ch

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