Energieetikette: Ab 1. Januar neue Regelung

ACHTUNG AUFPASSEN Der Auto Gewerbe Verband Schweiz begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Energieetikette verständlicher und übersichtlicher zu gestalten. Er warnt jedoch vor den Folgen der Änderungen. Mit der Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) hat der Bundesrat entschieden, die Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien neu vorzunehmen. Ab 1. Januar 2020 wird auf die Berücksichtigung des Leergewichts verzichtet. Bislang […]

Mit der Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) hat der Bundesrat entschieden, die Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien neu vorzunehmen. Ab 1. Januar 2020 wird auf die Berücksichtigung des Leergewichts verzichtet. Bislang wurde das Leergewicht mit einer Gewichtung von 30 Prozent berücksichtigt.

Energieetikette
Die Energieetikette ist jetzt für Verbraucher und Gewerbe verständlicher und übersichtlicher.

Energieverbrauch ist wichtig
Neu ist nur noch der absolute Energieverbrauch massgeblich, was zu grösseren Verschiebungen in der Bewertung der einzelnen Fahrzeuge führen wird.

Der AGVS, der sich an der Vernehmlassung für diese Teilrevision der EnEV beteiligt hat, kann diese Änderung nachvollziehen.

Anpassung des CO2-Zielwertes
Beim AGVS ist Markus Peter für Technik und Umwelt zuständig. Er begrüsst die optische und inhaltliche Vereinfachung der Energieetikette.

Markus Peter: «Diese Vereinfachung ist eine klare Verbesserung und im Sinne des Gewerbes wie der Hersteller. Ebenfalls begrüssen die Schweizer Garagisten die Anpassung des CO2-Zielwertes um 21 Prozent gegenüber demjenigen im CO2-Gesetz. Damit wird berücksichtigt, dass der im CO2-Gesetz verankerte Wert noch auf den veralteten NEFZ-Messwerten (Neuer Europäischer Fahrzyklus) basiert.»

Drohende Sanktionszahlungen
Für die Erstellung der Energieetikette ab 1. Januar 2020 werden aber die neuen und im Durchschnitt deutlich höheren WLTP-Messwerte (World Light Vehicles Test Procedure) verwendet.

Markus Peter: «Dass dieser Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer dadurch auf 115 Gramm erhöht wurde, liegt angesichts der drohenden Sanktionszahlungen sowohl im Interesse des Gewerbes wie auch der Endkunden.»

Berechnung der Motorfahrzeugsteuer
Jedoch weist der AGVS im Zusammenhang mit den neuen Effizienz-Kategorien auf unliebsame Nebeneffekte hin.

Markus Peter: «Verschiedene Kantone ziehen die Fahrzeugeffizienz zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer bei. Hier wird es zu Veränderungen kommen, die sicher nicht immer im Interesse des Autobesitzers sind.»

Dienstwagen-Reglemente anpassen
Auch für Betreiber von Firmenflotten dürften die neuen Energieeffizienz-Kategorien Folgen haben.

Markus Peter: «Viele Flottenbetreiber beschaffen ihre Fahrzeuge nach Verbrauch, CO2-Emissionen und Energieeffizienz. Ändern sich per 2020 die Energieeffizienz-Kategorien, besteht die Gefahr, dass bestimmte Fahrzeuge nicht mehr beschafft werden können. Hier sollten Flottenbetreiber rechtzeitig die Dienstwagen-Reglemente anzupassen.»

agvs-upsa-ch

(Visited 251 times, 1 visits today)

Weitere Artikel zum Thema