Strassenverkehr: Das sind die neuen Regeln

BITTE BEACHTEN Diverse Neuerungen treten 2024 im Strassenverkehr in Kraft. Die Änderungen betreffen unter anderem die Neuzulassung von Fahrzeugen, die Durchführung von medizinischen Untersuchungen und die praktische Führerprüfung.

Strassenverkehr Das sind die neuen Regeln Autosprint
Im neuen Jahr werden unter anderem noch mehr Assistenzsysteme Pflicht.

Bereits ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die CO2-Abrechnung für die Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren online. Überschreitet ein Personen- oder Lieferwagen eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, muss vor der Erstzulassung eine Sanktion entrichtet werden. Neu wird die Sanktion durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben, womit dieses Geschäft aus einer Hand erfolgt. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden künftig digital erfasst.

Ab 1. März kein zusätzlicher Sehtest
Wer schon einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.

Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch für einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Eine Neuerung gibt es auch bei der Dauer der praktischen Führerprüfung Kategorie A und B. Die praktischen Prüfungen müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden.

Ab 1. April mehr Fahrassistenzsysteme
Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge ab April mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen und Fussgängern.

Damit die Höchstgeschwindigkeiten namentlich in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen eingehalten werden, müssen künftig alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Tacho-Ausrüstpflicht gilt für neue schnelle E-Bikes ebenfalls ab 1. April. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

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