Strassenverkehr: Alle neuen Regeln für 2021

BITTE IMMER BEACHTEN Ab kommendem 1. Januar treten neue Verkehrsregeln für Autofahrer, Velofahrer und Fussgänger in der Schweiz in Kraft. Der Touring Club der Schweiz informiert über die wichtigsten Änderungen. Auf der Autobahn müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Ausserdem […]

neuen Regeln
Auf der Autobahn müssen Autofahrer bei Staus oder Stockungen eine Rettungsgasse bilden.

Auf der Autobahn müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden.

Ausserdem kommt das Reissverschlussprinzip zur Anwendung, wenn zwei Spuren auf der Autobahn zusammengeführt werden. Automobilisten müssen die Fahrzeuge dann am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiger Spurwechsel und Rückstau verhindert werden.

Rechts vorbeifahren ist nun erlaubt
Endlich ist es auch erlaubt, bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeizufahren. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt aber verboten.

Neu dürfen Wohnwagengespanne bis 100 km/h schnell fahren. Selbstverständlich muss der Anhänger mit für diese Geschwindigkeit zugelassenen Reifen ausgerüstet sein.

Ab Januar 2021 dürfen in Autobahnraststätten auch wieder alkoholische Getränke verkauft werden.

Parkplätze nur für elektrischen Fahrzeuge
Neu dürfen Fahrräder und Motorräder im Stadtverkehr, wenn es entsprechend gekennzeichnet ist, bei einer roten Ampel rechts abbiegen.

Kinder bis zwölf Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren.

Beim Benutzen der Parkassistenzsysteme dürfen die Fahrer das Lenkrad loslassen oder, wenn die Einparkhilfe es erlaubt, sogar aus dem Auto aussteigen. Sie müssen jedoch jederzeit bereit sein einzugreifen.

Grüne Markierungen und das neue Symbol «Ladestation» weisen darauf hin, dass die entsprechenden Parkplätze nur von elektrischen Fahrzeugen benutzt werden dürfen.

Fahrstunden sind jetzt ab 17 Jahren möglich
Der Lernfahrausweis für Personenwagen – Kategorien B und BE – kann schon ab dem vollendeten 17. Lebensjahr angefordert werden. Die Neulenker können sich ab ihrem 18. Geburtstag bei der Prüfung anmelden unter der Bedingung, dass sie ein Jahr lang begleitet gefahren sind.

tcs.ch

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