Reise-Tipps: Flip-Flops gefährden Sicherheit

DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN Einkaufstaschen auf den Beifahrersitz stellen, sich mit Flip-Flops ans Steuer setzen oder am Lenkrad etwas essen: Diese Unachtsamkeiten können in einer brenzligen Situation gefährlich werden. Kofferraum, Rückbank und Beifahrersitz sind beliebte Orte, um Gepäck, Einkaufstaschen oder andere Gegenstände zu verstauen. Doch werden Gegenstände unsachgemäss geladen, können sie sich bei starker Bremsung […]

Flip-Flops
Vor Beginn einer Fahrt sollten Flip-Flops gegen festes Schuhwerk getauscht werden.

Kofferraum, Rückbank und Beifahrersitz sind beliebte Orte, um Gepäck, Einkaufstaschen oder andere Gegenstände zu verstauen.

Doch werden Gegenstände unsachgemäss geladen, können sie sich bei starker Bremsung in lebensgefährliche Geschosse verwandeln. Das gilt auch für scheinbar harmlose Gegenstände wie eine Wasserflasche oder ein Handy.

Keine Gegenstände auf die Hutablage

Markus Peter, beim Auto Gewerbe Verband Schweiz AGVS verantwortlich für Technik & Umwelt: «Schwere Ware im Kofferraum soll zentral, möglichst direkt an die Rücksitzlehne und immer nach unten gepackt werden. Leichte Gegenstände gehören nach oben.»

Für eine korrekte Ladung empfiehlt der Experte, Zurrgurte, Gepäck- und Trennnetze oder Antirutschmatten zu verwenden. Die Hutablage soll komplett frei gelassen werden.

Garagisten zeigen, wie man packt
Viele Fahrzeuge sind in Bezug auf die Ladungssicherheit bereits gut ausgerüstet.

Markus Peter: «Wer insbesondere in der Ferienzeit sorgenfrei unterwegs sein möchte, sollte sich von einem Garagisten beraten lassen. Sie verfügen über geeignetes Zubehör und können erklären, wie das Reisegepäck richtig befestigt wird.»

Ständige Beherrschung des Fahrzeugs
Flip-Flops und High Heels sind zwar nicht verboten, jedoch legt Markus Peter den Automobilisten ans Herz, gutes Schuhwerk zu benutzen:

«Gemäss Strassenverkehrsgesetz muss ein Lenker sein Fahrzeug ständig beherrschen können. Das ist bei diesen Beispielen oder aber auch beim barfuss Auto fahren nicht gegeben.»

agvs-upsa.ch

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