Bussen: Verletzt Reform das Grundgesetz?

RÜCKZUG Die Reform der Strassenverkehrsordnung des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer, die im April in Kraft getreten ist, ist nach Meinung von Rechtsexperten wegen eines Formfehlers ungültig. Als Grund führen die Juristen des Automobilclubs ADAC eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes an. Erste Bundesländer sollen die Behörden bereits angewiesen haben, den alten Bussgeldkatalog für alle offenen […]

Bussen
Gegen Bussgeldscheide in Deutschland sollten betroffene Autofahrer Einspruch einlegen.

Als Grund führen die Juristen des Automobilclubs ADAC eine Verletzung des Zitiergebots des Grundgesetzes an. Erste Bundesländer sollen die Behörden bereits angewiesen haben, den alten Bussgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden.

Neue Fahrverbotsregeln unwirksam

„Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Strassenverkehrsordnung sind wahrscheinlich nicht nur die neuen Fahrverbotsregeln unwirksam, sondern alle Änderungen des Bussgeldkatalogs vom April 2020“, teilte der ADAC mit.

Nicht betroffen seien die Verhaltensregeln in Bezug auf den Schutz von Radfahrern.

Einspruch gegen Bussgeldbescheide
Der ADAC empfiehlt allen betroffenen Autofahrern, Einspruch gegen Bussgeldbescheide einzulegen. In diesen Fällen sollten Betroffene einen Verkehrsanwalt hinzuziehen, um gegen Bussgeldbescheide innerhalb der 14-tägigen Frist Einspruch einzulegen und eine Änderung der Rechtsfolgen zu verlangen.

adac.de

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