Blechschäden: Was zahlt die Versicherung?

DUMM GELAUFEN Egal ob selbstverschuldet oder nicht, Blechschäden am Auto sind ärgerlich. Worauf man bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung in jedem Fall unbedingt achten sollte, erklären die Experten von comparis.ch.Ist Ihnen jemand ins Autoheck gekracht? Oder sind Sie mit einem Wildtier kollidiert? Auf jeden Fall soll schnellstmöglich die Versicherung informiert werden. Sind mehrere Personen […]

VersicherungIst Ihnen jemand ins Autoheck gekracht? Oder sind Sie mit einem Wildtier kollidiert? Auf jeden Fall soll schnellstmöglich die Versicherung informiert werden.

Sind mehrere Personen am Unfall beteiligt, muss im Normalfall der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung melden. Tut er das nicht, können Sie sich selbst bei seiner Versicherung melden.

Experte kontrolliert das beschädigte Fahrzeug
Für die Schadenmeldung bieten die meisten Versicherungen eine bequeme Online-Lösung an. Wer den Schaden lieber per Telefon abwickelt, kann dies rund um die Uhr über die Schaden-Hotline der Versicherung erledigen.

Nach der Meldung kümmert sich die Versicherung um das weitere Vorgehen. Je nach Grösse des Schadens kontrolliert zuerst ein Schadenexperte das beschädigte Fahrzeug. Steht der Wagen bereits in der Werkstatt, wird die Versicherung die Reparaturkosten in der Regel direkt mit dem Garagisten aushandeln.

Wer zahlt den Schaden am eigenen Wagen?
Wenn Sie an einem fremden parkierten Auto einen Schaden verursacht haben, übernimmt ihre Haftpflichtversicherung. Ist dabei auch an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden, gilt dieser als Kollisionsschaden und wird von Ihrer Vollkaskoversicherung bezahlt.

Dabei wird in der Regel ein Selbstbehalt fällig. Besitzen Sie keine Vollkaskodeckung respektive Parkschadenversicherung, müssen Sie für den Schaden am eigenen Auto selbst aufkommen.

Bei mutwilligen Beschädigungen wie etwa bei einem abgerissenen Rückspiegel oder aufgeschlitzten Reifen springt die Teilkaskoversicherung ein. Das Zerkratzen des Lacks jedoch wird als Kollisionsereignis eingestuft und ist nur über die Vollkasko gedeckt.

Wert eines Fahrzeuges am Zeitpunkt des Unfalls
Für einen versicherten Totalschaden bekommen Sie von der Versicherung in der Regel mehr Geld zurück, als das Auto beim Unfallzeitpunkt Wert hat. Grund dafür ist die Entschädigung anhand einer sogenannten Zeitwertzusatztabelle.

So soll der hohe Wertverlust des Fahrzeuges – vor allem in den ersten Jahren – von der Versicherung abgefedert werden. Allerdings klaffen die Leistungen der Versicherer für einen solchen Ernstfall teils weit auseinander.

Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist freiwillig
Wer in der Schweiz ein Auto einlösen will, braucht aus Rechtsgründen eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung dagegen ist freiwillig.

Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, wenn das Fahrzeug oft im Freien steht. Daneben beeinflussen das Alter und der aktuelle Fahrzeugwert die Entscheidung, ob Teilkasko oder nicht.

Ab einem gewissen Betriebsjahr lohnt sich eine Reparatur aufgrund des Fahrzeugzeitwertes meistens nicht mehr.

Ab fünftem Betriebsjahr eine Teilkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich in der Regel für Fahrzeuge bis und mit viertem Betriebsjahr. Danach sollten Sie einen Wechsel auf eine günstigere Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, denn das Bezahlen der hohen Prämie lohnt sich im Vergleich zum Fahrzeugwert oft nicht mehr. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in der Regel obligatorisch.

comparis.ch

(Visited 914 times, 1 visits today)

Weitere Artikel zum Thema