Sicherheitslinie und Überholverbot: Darf ich den Traktor überholen?

Es ist der Klassiker unter jenen Verkehrsregeln, die gerne verwechselt werden: Darf ein Velo oder Traktor trotz Sicherheitslinie oder trotz Überholverbot passiert werden?

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Wir alle kennen diese Situation: Vor uns fährt ein Traktor oder Velo langsam über Land. Kein Gegenverkehr, wir könnten überholen. Nur ist da die ausgezogene Sicherheitslinie oder eine Überholverbotstafel oder beides. Dürfen wir überholen oder nicht? Problem: Die Fahrschule ist lange her, Regeln gehen vergessen. Und manche Verstösse sind so verbreitet, dass wir uns daran gewöhnen – bis eine Busse daran erinnert, was korrekt wäre. Bei ausgezogener Sicherheitslinie und Überholverbot kommt hinzu: Ähnliche Situationen, aber andere Regeln.

Die Sicherheitslinie ist stets tabu
Zur ununterbrochenen Sicherheitslinie. Sie darf nie überfahren, ja nicht mal berührt werden – ganz egal, wie langsam das Fahrzeug vor uns ist. Nur bei einem unbeweglichen Hindernis darf sie überfahren werden, falls man sonst nicht weiterkäme. Linie überfahren, um ein Postauto an der Haltestelle zu überholen? Nein. Pannenauto? Ja. Aber: Die Sicherheitslinie ist kein Überholverbot! Kann ein anderes Fahrzeug mit genug Abstand (minimal 1,5 Meter) überholt werden, ohne sie zu berühren, ist es erlaubt. Falls da keine Überholverbotstafel ist.

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Überholverbote kennen Ausnahmen
Das Überholverbot verbietet, logisch, das Überholen. Es gibt aber Ausnahmen – und zwar jene, die oft fälschlicherweise auf die Sicherheitslinie bezogen werden: Trotz Überholverbot dürfen alle einspurigen Fahrzeuge überholt werden sowie auch all jene, die bauartbedingt maximal 30 km/h fahren können. Ein bergauf langsam fahrender Oldtimer oder Traktor mit 40-km/h-Aufkleber darf also nicht überholt werden, ein Velo oder ein Traktor mit 30-km/h-Aufkleber dagegen schon. Ist, wie häufig, zusätzlich zum Überholverbot eine Sicherheitslinie markiert, darf diese bei dem Manöver allerdings nie berührt werden – siehe hierzu oben.

Verstösse gegen diese Regeln werden richtig teuer: Sicherheitslinie innerorts 140 Franken Busse, ausserorts Verzeigung und so inklusive Gebühren meist 400 bis 500 Franken. Noch teurer wird es im Überholverbot, gerade bei – selbst nur theoretischer – Gefährdung. Und am Rande: Die durchgezogene Linie zum Pannenstreifen auf Autobahnen und Autostrassen darf nur im Notfall überfahren werden. Also Panne oder Unfall, für eine Rettungsgasse, bei Stau in der Ausfahrt oder wenn der Beschleunigungsstreifen nicht bis zum Einfädeln gereicht hat.

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