Schäden durch Waschanlagen: Wer bezahlt mir Kratzer vom Waschen?

Moderne Waschanlagen gehen behutsam mit dem Auto um. Trotzdem kann es passieren, dass selten mal nach der Autowäsche nicht Sauberkeit und Glanz, sondern ein Kratzer im Lack oder ein abgerissener Aussenspiegel das Bild dominieren. Doch wer haftet dann?

Normalerweise gehen Waschanlagen sehr pfleglich mit Autos um. Aber Fehler können passieren – und bei einem Schaden hilft es, einige Regeln zu dessen Regulierung zu beachten. Foto: Shutterstock

Der wichtigste Tipp gleich zu Beginn: Nach der Reinigung in einer Waschanlage sollte noch vor der Weiterfahrt ein Kontrollgang ums Auto gemacht werden. Denn die bedeutendste Regel nach einem Schaden lautet: Den Schaden gleich vor Ort dem Waschanlagenbetreiber melden und in dessen Anwesenheit protokollieren und fotografisch dokumentieren – und zwar sehr detailliert. Und höflich bleiben: Sowas kann mal passieren, und ob der Betreiber es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt oder sich kulant zeigt und den Schaden seiner Betriebshaftpflicht meldet, kann letztlich matchentscheidend sein. Ganz egal, ob an der Anlage ein Haftungsausschluss prangt.

Der Haftungsausschluss à la «auf eigenes Risiko» wird oft überinterpretiert. Er hängt heute an fast allen Anlagen (und gilt nur, wenn er vor dem Waschentscheid, etwa am Kassenautomaten, ersichtlich war). Aber der Ausschluss schliesst nie jegliche Haftung aus. Denn unabhängig von ihm ist die Sache (Auto) im Rahmen des Werkvertrags (Waschauftrag) vom Betreiber sorgfältig zu behandeln. Aber: Die Hürden für Schadenersatz werden höher: Mit Haftungsausschluss haftet der Betreiber nur für grobfahrlässiges (oder vorsätzliches), also sprich schweres Verschulden.

Dennoch ist nicht der Haftungsausschluss entscheidend. Sondern, dass die Beweislast beim Geschädigten liegt. Wessen Auto beschädigt wurde, muss also nachweisen, dass der Schaden tatsächlich von der Anlage stammt. Sind mehrere Fahrzeuge betroffen oder gibt es Zeugen, kann dies hilfreich sein. Umgekehrt muss der Betreiber belegen, dass seine Anlage ordnungsgemäss funktioniert hat. Was vor Gericht herauskommt, hängt äusserst stark vom Einzelfall ab. War die Anlage korrekt gewartet, ist die Chance auf Schadensersatz aber tendenziell tatsächlich gering.

Ist Vorbeugung gegen Schäden möglich?

Theoretisch wäre es denkbar, vor dem Waschen das gesamte Fahrzeug jeweils rundum detailliert zu fotografieren. Aber das ist unrealistisch. Wichtig ist aber, sich an die Regeln der Anlage zu halten. Nur ein Beispiel: Sind kleine Plastikhüllen für Heckwischer verfügbar, sollten Sie verwendet werden, und gibt es Begrenzungen hinsichtlich Spoiler oder Fahrzeughöhe, sind sie zu beachten. Ausserdem sollten, selbst wenn nicht explizit gefordert, Antennen abgeschraubt, Aussenspiegel angeklappt und sollte das Fahrzeug immer vor dem Waschen verriegelt werden (damit die Bürste keine Tür oder Heckklappe öffnen kann). Es gibt aber noch eine letzte Hoffnung, wenn die Chance auf Ersatz schlecht steht: Die eigene Voll- oder Kollisionskasko ist für alle Gewalteinwirkung von aussen auf das Auto zuständig. Das muss je nach Versicherung nicht klappen – aber den Versuch ist es wert.

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