Ratgeber: Wo liegt die Nacht im Freien drin?
Camper sind die grosse Freiheit auf Rädern? Die Schweizer Gesetzgebung sieht das ein wenig enger: Für Wildcampen und Parkieren von XL-Wohnmobilen gelten strenge Regeln.

Über 400 Campingplätze und mehr als 200 sonstige Stellplätze – das tönt nach richtig viel für unser kleines Land. Nur: Der Camper-Boom sorgt für hohe Auslastung; wo es schön ist, ist es oft auch voll. Das verleitet schnell mal zum Wildcamping. Aber Achtung: Eine unerlaubte Nacht im Wohnmobil (oder im «normalen» Auto, die Bestimmungen sind dieselben) kann teuer werden. Je nach Kanton und Gemeinde drohen Bussen im Maximalrahmen von oft 200 bis 2000 Franken.
Der Beziehungsstatus «Es ist kompliziert» von Facebook beschreibt es perfekt: Jeder Kanton hat eigene Regeln und in vielen Kantonen jede Gemeinde. Grundsätzlich gilt: Wildes Campen – also Nachtruhe im Fahrzeug – ist häufiger verboten als erlaubt. Nie übernachtet werden darf in Naturschutzgebieten und Nationalparks, Jagdgebieten oder Wildruhezonen. Erlaubt ist Campen oberhalb der Baumgrenze sowie auf Privatgrund mit der Einwilligung des Eigentümers. Nur die Kantone Aargau und Obwalden erlauben generell je eine Nacht auf dem öffentlichen Parkplatz.
Unter dem Strich: Vor der Wildcampingnacht kurz die Gemeinde oder die Ortspolizei fragen. Teils gibt es auch kein explizites Ja oder Nein, und dann gilt eine (!) Nacht meist als geduldet. Eine hervorragende Übersicht nach Kantonen bietet der TCS auf seiner Homepage. Tipp: Im Zweifel sollten Tische und Stühle im Camper und Markisen eingefahren bleiben, denn mitunter ist zwar eine Nacht auf öffentlichem Grund, nicht aber sogenanntes Campingverhalten erlaubt – und wo es nicht erlaubt ist, darf auf deutlich mehr Toleranz hoffen, wer zurückhaltender campiert. Bei Autobahnraststätten gilt: Die Bestimmungen variieren und sollten je vor Ort abgeklärt werden.
Wo dürfen Wohnmobile parkieren?
Das Parkieren grosser Wohnmobile oder Gespanne ist ein ähnlich vages Feld. Toleriert wird viel, aber wirklich erlaubt ist wenig. Spätestens, wenn das Zuhause auf vier Rädern das Format eines VW-Busses sprengt, wird es heikel. Es gilt: Jedes Fahrzeug muss dafür gedachte Parkfelder nutzen und in das Parkfeld passen. Camper müssen also Camperstellplätze oder Parkstreifen ohne Feldunterteilung nutzen, falls sie nicht in ein Personenwagenfeld passen. Theoretisch müssen die Fahrzeugumrisse innerhalb der Linien sein, praktisch reichen die Räder innerhalb der Linien. Sind keine Extraparkplätze ausgewiesen, wird Parkieren auf einem LKW-Platz eher toleriert als Belegen zweier PW-Felder. Unser Tipp: Oft sind Firmen auf freundliche Anfrage hin gerne mal bereit, auf ihrem Gelände für ein paar Stunden ein Wohnmobil zu beherbergen.