Nachrüsten von Anhängerkupplungen: Damit der Haken keinen Haken hat
Seit dem Boom der Heckveloträger sind Anhängerkupplungen so gefragt wie noch nie. Doch bei einer Nachrüstung gilt es einiges zu beachten. Wir geben Tipps und erläutern, warum Nachrüsten im Ausland keine gute Idee ist und was Sie zum roten Veloträger-Kontrollschild wissen müssen.

Seit der Verbreitung des Heckveloträgers sind Anhängerkupplungen selbst für viele Autofahrende ein Thema, die mit Anhängern nichts am Hut haben. Doch wie kommt das eigene Auto – zum Beispiel eine frisch erworbene Occasion – zur Anhängerkupplung, falls noch keine dran ist?
Das Nachrüsten von Anhängerkupplungen (AHK) ist grundsätzlich kein Zauberwerk. Für fast alle Autos möglich, gibt es Angebote sowohl der Autohersteller wie freier Anbietender, wobei es neben dem eigentlichen Haken vor allem die elektrische Anschlussdose braucht. Die Kosten schwanken je nach Auto, Modell, auch der gewünschten Stützlast und Einsatzzweck sowie der Ausführung. Starre AHK (also mit festem Kugelkopf) liegen bei den Kosten (Material und Arbeit) am günstigsten. Sie haben aber auch Nachteile. Der frei liegende, fixe Kugelkopf ist stetig dem Wetter ausgesetzt, verursacht beim Rangieren schnell mal Schäden und oft blaue Flecken am Schienbein. Die Lösung kann eine abnehmbare AHK sein, doch sie ist teurer. Es geht jedoch auch noch weit eleganter: AHK, die sich aus- und einklappen lassen, sind zwar gerade bei Neuwagen eine beliebte, beim Nachrüsten dann aber auch die aufwendigste Lösung.
Von Do-it-yourself ist abzuraten
Das beginnt damit, dass die Anhängekupplung und auch die Elektrik typgeprüft und für das Fahrzeug geeignet und erlaubt sein müssen. Das kann je nach Fahrzeug eine kleine Wissenschaft für sich sein, weshalb Garagistinnen und Garagisten hier die richtigen Ansprechpartner: innen sind. Darüber hinaus kann es auf die falsche Fährte führen, einfach zu googeln. So behauptet das Internet gerne, nach der Montage einer AHK genüge das Mitführen von dessen Papieren. Tatsächlich gibt es Länder, in denen dem so ist. Aber Achtung: In der Schweiz muss eine nachgerüstete AHK in jedem Fall noch geprüft und im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Eine ideale Wahl sind daher Fachbetriebe, die über eine Genehmigung zur Selbstabnahme verfügen. Diese Garagen dürfen die Prüfung selbst vornehmen, wodurch der Weg zur MFK entfällt. Die Adressen dieser Fachbetriebe können zum Beispiel bei Strassenverkehrsämtern oder auch bei den Sektionen des Autogewerbeverbandes AGVS angefragt werden.

Geht das nicht günstiger im Ausland?
Dieser häufige Tipp sollte mit Vorsicht genossen werden. Natürlich ist es möglich, die AHK im Ausland montieren zu lassen. Doch kennen sich ausländische Betriebe eben nicht unbedingt mit den Schweizer Regularien aus. Nicht zu vergessen: Die Zeit- und Fahrtkosten für An- und Rückfahrt sind schnell recht hoch. Vor allem aber ist da der Zoll: Die geplante Nachrüstung muss bereits bei der Ausreise als aktive Veredlung am Zoll gemeldet werden. Auf der Rückfahrt muss die Nachrüstung erneut angemeldet werden, sofern Arbeit und Teile über 300 Franken betragen haben. Zwar muss dann nicht die ausländische Mehrwertsteuer bezahlt werden, jedoch umgekehrt jene der Schweiz. Und am Ende führt dann trotz allem Aufwand trotzdem kein Weg an der Motorfahrzeugkontrolle vorbei, weil die AHK ja in den Fahrzeugausweis einzutragen ist. Summa summarum macht es Sinn, eine AHK lieber gleich in der Schweiz nachzurüsten.
Häufig übersehen werden gesetzliche Regelungen, die es mit einer Anhängerkupplung zu beachten gilt. So ist die zulässige Stützlast und ob das Gewicht der gepackten Velos innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, zu berücksichtigen. Bei E-Bikes kann es je nachdem notwendig sein, deren Batterien dann im Fahrzeuginneren zu verstauen. Bei abnehmbaren und einschwenkbaren Anhängerkupplungen muss darauf geachtet werden, ob deren Entfernung respektive Einklappen bei Nichtgebrauch nötig ist. Dazu empfiehlt sich einerseits der Blick in den Fahrzeugausweis: Fordert der Eintrag dies bei Nichtgebrauch, muss es erfolgen. Aber Achtung: Wenn nichts im Fahrzeugausweis steht, muss dennoch hinterfragt werden, ob die AHK allenfalls Teile des Kontrollschildes oder der Beleuchtung verdecken könnte – denn dann ist sie selbst dann bei Nichtgebrauch zu demontieren oder einzuklappen, falls dies nicht explizit im Fahrzeugausweis steht.
Ein rotes Kontrollschild am Veloträger ist die perfekte Ergänzung. Das rote Schild gibt es seit 2022. Es erspart Ummontieren des hinteren weissen Kontrollschilds vom Auto zum Veloträger und zurück. Pflicht ist das rote Schild nicht, es darf also auch freiwillig weiter das weisse Schild ummontiert werden. Das rote Kontrollschild ist übrigens gar keins: Es gilt nur als Kopie, nicht selbst als Kontrollschild und darf nur mit gleichlautenden weissen Schildern am Fahrzeug und ausschliesslich am Veloträger montiert sein. Zu haben ist das rote Schild bei Strassenverkehrsämtern, in der Regel via Online-Bestellung. Die Lieferzeiten variieren, vier Wochen sollte man sicherheitshalber auf jeden Fall rechnen. Die Kosten variieren je nach Kanton von meist 10 bis über 30 Franken – mal inklusive, mal zuzüglich Versand.