Die fünf wichtigsten ­Regeln im Kreisel

Trotz ihrer Verbreitung sorgen Kreisverkehre bis heute für Verwirrung. Autosprint nennt fünf Regeln, die selbst routinierte Automobilistinnen und Automobilisten nicht immer kennen.

Der Kreisverkehr und die vielen Fragen dazu. Foto: iStock

1. Linksvortritt nicht erst im Kreisel
In den Kreisel darf nur eingefahren werden, wenn kein anderes Auto deshalb abbremsen muss. Das gilt auch dann, wenn das andere Auto sich erst von links dem Kreisel nähert. Leider ist das Gesetz hier missverständlich, es spricht von Vortritt «im Kreis von links». Die Krux: Dies bezieht sich auf die ganze Verkehrsfläche – und die beinhaltet die Zufahrten. Zum Vergleich: Auch an der Rechts-vor-links-Kreuzung hat das Auto von rechts bereits Vortritt, ehe es die Kreuzung erreicht. Deshalb gilt dort wie am Kreisel: Fahren darf man erst, wenn andere nicht behindert werden.

2. Durchrasen ist explizit untersagt
Ist Punkt 1 also ein Freibrief zum rasanten Kreiselfahren? Keineswegs: Im Kreisverkehr gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme noch mehr als sonst, sonst funktioniert der Kreisel nicht. Deshalb ist auch zwingend vorgeschrieben, vor dem Kreisel das Tempo deutlich zu reduzieren.

3. Blinken rechts ist Pflicht, links Kür
Wer erst beim Einlenken in die Ausfahrt den rechten Blinker stellt, ist eigentlich zu spät dran. Idealerweise muss der rechte Blinker ab Höhe der vorherigen Ausfahrt gestellt werden – denn nur dann hilft er anderen. Anders als das Rechtsblinken zum Ausfahren keine Pflicht, aber sehr sinnvoll und erlaubt ist es, den rechten Blinker bereits vor dem Kreisel zu stellen, falls man ihn an der ersten Ausfahrt verlässt. Oft unbekannt: Im Kreisel links zu blinken, ist unüblich, jedoch erlaubt. Es kann sinnvoll sein, wenn man zum Beispiel wendet oder an verkehrsreichen Kreiseln eine spätere Ausfahrt nimmt als die meisten. Aber: Danach zur Ausfahrt wieder rechts blinken.

4. Spassrunde und Innenring tabu
Falls es verkehrstechnisch nötig ist, darf eine Extrarunde gedreht werden – etwa, falls man die Ausfahrt verpasst hat oder einem Einsatzfahrzeug Platz schaffen will. Nicht erlaubt sind dagegen Extrarunden aus Jux. Nicht erlaubt ist auch grundloses Halten im Kreisel. Und falls es staut, bitte an der Einfahrt warten, um den Verkehrsfluss nicht zum Erliegen zu bringen Ebenfalls häufig unbekannt: Der innere «Ring» (meist Linie plus Pflastersteine) der Kreiselmittelinsel darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die ihrer Grösse wegen anders gar nicht um den Kreisel kämen.

5. Velos dürfen in der Mitte bleiben
Das Überholen von Velos im Kreisel ist erlaubt, aber heikel. Deshalb dürfen Velos im Kreisel ganz legal wahlweise in der Mitte der Spur statt am Rand fahren, um Überholtwerden zu verhindern.

More articles on the topic