Lärmschutz: Land Tirol sperrt Strecken

ACHTUNG Während in Deutschland über mögliche Fahrverbote zur Eingrenzung von Motorradlärm diskutiert wird, macht Österreich Nägel mit Köpfen. Ab dem 10. Juni sind gewisse Strecken für zu laute Bikes gesperrt. Folgendes schreibt das Land Tirol auf seiner Website: Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. […]

Lärmschutz
Die Fahrverbote beziehen sich vorerst auf sechs Streckenabschnitte im Tirol.

Folgendes schreibt das Land Tirol auf seiner Website: Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020, Fahrverbote für besonders laute Motorräder – Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A) – erlassen.

Somit betreffen die Streckensperrungen nicht nur aufgemotzte Motorräder mit zu lauten Auspuffanlagen, sondern auch korrekt homologierte und zugelassene Maschinen.

Es drohen Bussen bis zu 220 Euro
Die Fahrverbote beziehen sich vorerst auf sechs Streckenabschnitte im Tirol und treten am 10. Juni 2020 in Kraft. Wer sie missachtet, kann mit einem Bussgeld in der Höhe von 220 Euro gebüsst werden. Betroffen sind folgende Strecken

  • Die L199 Tannheimerstrasse zwischen Weissenbach am Lech und Schattwald respektive der deutsch-österreichischen Grenze inklusive Gaichtpass
  • Die L198 Lechtalstrassezwischen Steeg und Weissanbach am Lech
  • Die L21 Berwang-Namloser Strasse zwischen Bichlbach und Stanzach
  • Sowie die Strecke über den Hahntennjochpass zwischen Imst und Elmen, die in drei Abschnitte (L266 Bschlaber Strasse, L72 Hahntennjochstrasse, L246 Hahntennjochstrasse) unterteilt ist

Streckensperrungen im Tirol
Als Begründung für die Streckensperrungen für zu laute – nach Meinung des Landes Tirol – Motorräder, geben die Verantwortlichen den stetig wachsenden Lärmpegel an. „Die Bevölkerung im Bezirk Reutte wird bereits seit Jahren durch den ständig wachsenden Motorradverkehr durch Lärm stark belästigt“, steht in der entsprechenden Mitteilung des (Bundes)-Landes Tirol.

Warum aber lediglich der Motorradlärm problematisch sei und die durch Autos und Lastwagen verursachten Geräusche hingegen annehmbar, wird nicht thematisiert. So gelten die Streckensperrungen denn auch nur für Motorräder.

Standgeräusch bis 95 dB erlaubt
Im Vergleich zu den temporären Streckensperrungen an Wochenenden, wie wir sie aus Deutschland kennen, gelten die Sperrungen in Tirol nicht für alle Motorräder. Betroffen sind Motorräder, deren Standgeräusche lauter als 95 dB sind.

Wenn Sie sich als Schweizer Biker fragen, was „Standgeräusche“ sind, sind Sie sicher nicht allein. Während dieser Wert in EU-Fahrzeugpapieren ausgewiesen wird, sucht man diese Angaben im Schweizer Fahrzeugausweis vergeblich.

Angaben auf dem Typenschild
Auf die Nachfrage von moto.ch beim Land Tirol, wie Schweizer Motorradfahrer überprüft werden sollen, kam die Antwort, dass bei Fahrzeuglenkern aus der Schweiz und Liechtenstein die auf dem Typenschild (Plakette am Motorrad) eingetragene dB-Zahl ausschlaggebend ist.

moto.ch

Text: Patrick Schiffmann

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