Versicherungsnachweis: Die «Grüne Karte» muss mit
Sie ist heute meist weiss, wird aber immer noch «Grüne Karte» genannt. Erfahren Sie, wo dieser Versicherungsnachweis Pflicht und warum er überall sinnvoll ist.

Passiere im Ausland, was wolle – gut, wenn die internationale Grüne Versicherungskarte dabei ist. Sie dokumentiert, dass man ausreichend versichert ist, und erleichtert bei einem Unfall die Regulierung des Schadens. In einigen Ländern muss die Karte bei der Einreise vorgelegt werden. Ausgestellt wird sie von der Autoversicherung. Im Ausland wird die Grüne Karte in Papierform als Versicherungsnachweis akzeptiert und teils auch als PDF auf dem Handy. In der Regel gilt sie für drei, bei manchen Versicherern für fünf Jahre.
Aber wieso «Grüne Karte»? Ab 1965 wurde die Karte stets auf grünem Papier gedruckt. Seit 2020 wird sie jedoch auch auf weissem Papier akzeptiert. Der Vorteil: Sendet der Versicherer sie als PDF zu, kann man sie seither zu Hause ausdrucken. Die Karte enthält Automarke, Kontrollschild, Anschrift der Versicherung sowie Angaben dazu, für welche Länder sie gültig ist. Zudem nennt sie Adressen von Stellen, die bei der Schadenregulierung helfen.
Weiträumige Anerkennung
In Europa ist die Grüne Karte fast überall anerkannt, aber meist keine Pflicht, etwa in der EU oder in Grossbritannien: Dort reicht das Kontrollschild als Versicherungsnachweis. Dennoch sollte sie dabei sein. Sie erspart Diskussionen mit der Polizei, die in manchen Ländern – etwa in Italien – bei Kontrollen oder nach einem Unfall häufig skeptisch auf nicht vorliegende Versicherungsnachweise reagiert. Pflicht ist die Grüne Karte nur in wenigen Ländern Europas. Dazu zählen heute etwa Albanien oder die Türkei. Ist die Karte nicht da, kann es sein, dass zur Einreise eine Versicherung abgeschlossen werden muss. Zu den Details bieten viele Versicherer online weiterführende Informationen an.

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