Camper parkieren: In der City wird es eng

Der Camper-Trend hat auch Schattenseiten: Immer mehr Wohnmobilen geht beim Ausflug in Städte der Platz zum Parkieren aus. Wir erläutern die Schweizer Regeln.

Drei Camper parkieren hintereinander auf einem grossen Parkfeld in der Stadt
Knapper Parkraum: Für Wohnmobile wird die Parkplatzsuche in vielen Städten zunehmend zur Herausforderung. Foto: iStock

Die grosse Freiheit endet oft in der Stadt: Durch den Camping-Boom fehlt es Wohnmobilen bei Ferienfahrten in Städten an Parkraum. Folge: Ungeeignete Parkplätze werden genutzt, was für andere Touristen und Anwohnende so ärgerlich ist wie eine Busse am Camper.

In der Not kommen beispielsweise die Eigner grosser Wohnmobile auf Ideen wie etwa jene, einfach zwei hintereinanderliegende Parkfelder für Personenwagen zu nutzen. Nur: Erlaubt ist das nicht, nur ausnahmsweise toleriert (vor allem, wenn beide Felder bezahlt wurden – denn Gebühren gelten pro Feld, nicht pro Fahrzeug). Dasselbe gilt für Felder mit einer LKW-Signalisation: häufig toleriert, aber nicht immer. Am wenigsten Probleme gibt es mit grossen Campern auf Parkstreifen ohne Felder, sofern nicht «nur für Personenwagen» signalisiert. Ein kompaktes «WoMo» darf meist auch auf einem «normalen» Feld stehen – wenn es hineinpasst.

Feld muss gross genug sein

Denn «hineinpasst» heisst nicht, dass nur die Räder im Feld sein müssen. Zwar wird dies heute fast immer so gehandhabt, aber rechtlich zählt unverändert das gesamte Fahrzeug samt Aussenspiegeln und Veloträger. Wer also mit den Rädern im Feld steht, aber durch einen grossen Überhang die Durchfahrt behindert oder den Platz dahinter schrumpft, sollte sich nicht über die Busse wundern. Gesetzlich gilt: Es dürfen stets nur für eine Fahrzeugart signalisierte Felder genutzt werden und solche, in die das Fahrzeug komplett hineinpasst.

Ab zehn Stunden wird verzeigt

Hier sind also gesunder Menschenverstand und Augenmass gefragt, dann darf auch mit dem Augenmass der Ordnungshüter gerechnet werden. Wer die Busse einfach in Kauf nimmt, sollte bedenken: 40 (bis zwei Stunden), 60 (bis vier Stunden) oder 100 Franken (bis zehn Stunden) kostet es nur innerhalb dieser Dauer und im Standardfall. Behinderndes falsches Parkieren wird teurer. Und ab zehn Stunden – bei Campern nicht unüblich – wird verzeigt, was mit den hohen Gebühren schnell mehrere Hundert oder mehr Franken kosten kann.

Wildcampen, also Übernachten im Camper in der Stadt, ist übrigens ausserhalb von dazu signalisierten Plätzen fast überall tabu; Ausnahmen (etwa Kanton Obwalden) bestätigen nur die Regel. Unsere Tipps: Bei der Gemeinde fragen. Und auf Parkplatzsuche in der Stadt zum Beispiel mal bei einer Firma mit Parkplatz fragen: Freundlichkeit wirkt bei Parkiernot Wunder.

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