VW: Ausgleich für Diesel-Geschädigte?

ES GEHT WEITER Geschädigten Diesel-Kunden will VW einen Vergleich anbieten, nachdem die Verhandlungen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale gescheitert sind. Man darf gespannt sein, ob es klappt. Es hatte zwar bereits eine Eingung mit dem VZBV gegeben, die die Zahlung von bis zu 830 Millionen Euro vorsah. Ein verbindlicher Vergleich war nach VW-Angaben aber an […]

Diesel
Die Gesamtsumme von bis zu 830 Millionen Euro würde pro Kläger rund 1800 Euro bedeuten.

Es hatte zwar bereits eine Eingung mit dem VZBV gegeben, die die Zahlung von bis zu 830 Millionen Euro vorsah. Ein verbindlicher Vergleich war nach VW-Angaben aber an „unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte“ gescheitert, die 50 Millionen Euro für die Abwicklung verlangt und einer Gebührenprüfung nicht zugestimmt hätten.

Vergleich ohne Unterstützung
Dies soll laut VW aber nicht zu Lasten der betroffenen Kläger gehen. Daher will der Autokonzern nun den Fahrzeugbesitzern, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die Vergleichskriterien erfüllen, den bereits ausgehandelten Vergleich auch ohne die Unterstützung der Verbraucherzentrale anbieten.

Ansprüche vor 115 Landgerichten
Dr. Manfred Döss, Chefjustiziar der Volkswagen AG: „Das Musterfeststellungsverfahren ist vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig und des Bundesgerichtshofs hunderttausende Kunden ihre behaupteten Ansprüche vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen müssten. Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden. Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern. Ein Vergleich in diesem Verfahren ist daher für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen.“

Plattform für geschädigte Kunden
VW arbeitet an der Erstellung einer Plattform. Ab Ende März soll diese vergleichsberechtigten Kunden ermöglichen, ein auf sie zugeschnittene Angebot für eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte online in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen über den Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden. Ob und wenn wieweit geschädigte Schweizer Kunden bei der aktuellen Entwicklung des Vorgangs berücksichtigt werden, ist offen.

Quelle: auto-medienportal
vergleich.volkswagen.de
amag.ch

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