Versicherungen und Garantien: So schützen Sie sich vor hohen Autokosten
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder Garantie: Welche Absicherung wann greift, ist nicht immer auf Anhieb klar. Unser Ratgeber zeigt, wer für welchen Schaden aufkommt und worauf bei der Wahl von Fahrzeugversicherung und Garantie zu achten ist.

Ob es uns gefällt oder nicht: Das Leben wird teurer und teurer. Die Autoversicherung bildet da keine Ausnahme. Laut einer aktuellen Umfrage des Vergleichsportals bonus.ch mussten 69 Prozent der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer in den vergangenen zwei Jahren eine Prämienerhöhung hinnehmen. Trotzdem wechselten nur zwölf Prozent den Anbieter. 41 Prozent bleiben vor allem wegen der Servicequalität treu. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Prämie, sondern auch, was die Versicherung im Schadenfall leistet. Denn Schaden ist nicht gleich Schaden. Beim Ausparken steht plötzlich ein Poller im Weg, der vorher ganz sicher noch nicht dagewesen ist; ein Hagelsturm verbeult die Karosserie; das Automatikgetriebe gibt den Geist auf – drei Fälle und drei unterschiedliche Antworten auf dieselbe Frage: Wer zahlt?
Der Poller: Haftpflicht oder Vollkasko?
Wird der Poller beschädigt, übernimmt die obligatorische Haftpflichtversicherung den Schaden am fremden Eigentum. Dasselbe gilt für ein getroffenes Auto. Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden. Für Schäden am eigenen Auto ist dagegen eine Vollkasko nötig: Sie kommt für selbst verursachte Kollisionsschäden auf.
Der Hagel: Teilkasko reicht
Hagel, Sturm oder Hochwasser gelten als Elementarereignisse. Solche Schäden übernimmt bereits die freiwillige Teilkasko. Sie deckt je nach Police auch Diebstahl, Glasbruch, Feuer, Wildunfälle und Schäden durch Marderbisse. Je nach Deckung und gewählter Variante kann der Selbstbehalt jedoch zwischen null und 2000 Franken pro Schadenfall liegen. Und je höher der Selbstbehalt ausfällt, desto tiefer ist in der Regel die Prämie. Wer eine Vollkasko abgeschlossen hat, ist ebenfalls gut geschützt: Sie umfasst die Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachte Kollisionsschäden.
Welche Deckung sinnvoll ist, hängt von Alter, Wert und Nutzung des Autos sowie von der persönlichen finanziellen Situation ab. Der TCS empfiehlt eine Teilkasko grundsätzlich bis zum siebten Betriebsjahr, bei Fahrzeugen mit einem Neuwert von über 75’000 Franken allenfalls länger. Eine Vollkasko lohnt sich vor allem bei jüngeren Autos und ist bei Leasingfahrzeugen in der Regel sogar vorgeschrieben. Bei älteren Occasionen sollte man Prämie und aktuellen Fahrzeugwert genau gegeneinander abwägen. Ist die jährliche Vollkaskoprämie im Verhältnis zum Zeitwert hoch, lohnt sich die Deckung wirtschaftlich kaum mehr. Wer einen Ersatz des Autos jedoch nicht aus eigenen Mitteln finanzieren könnte, kann dennoch gute Gründe haben, die Vollkasko länger zu behalten.

Das Getriebe: Jetzt kommt die Garantie ins Spiel
Wenn allerdings das Automatikgetriebe ohne äussere Einwirkung den Dienst quittiert, helfen weder Haftpflicht noch Kasko. Technische Defekte sind ein Fall für die Garantie, sofern eine besteht und das betroffene Bauteil tatsächlich gedeckt ist. «Die Motorfahrzeugversicherung schützt vor den Folgen von Unfällen und äusseren Einwirkungen. Eine Garantieversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor den Kosten bestimmter technischer Defekte», erklärt Christoph Geissmann, Chief Brand & Product Officer beim auf Fahrzeuggarantien spezialisierten Versicherer Quality1.
Rund um technische Mängel gilt es dabei, drei Begriffe auseinanderzuhalten: Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Die freiwillige Herstellergarantie unterscheidet sich je nach Marke in Dauer und Umfang. Eine Garantieversicherung deckt bestimmte technische Defekte während der vereinbarten Laufzeit und kann besonders bei Occasionen oder nach Ablauf der Herstellergarantie interessant sein. Ob sie sich lohnt, hängt laut Quality1 von Fahrzeugalter, Kilometerleistung, technischer Ausstattung, Fahrzeugwert und persönlicher Risikobereitschaft ab. Wer eine Reparatur über mehrere Tausend Franken kaum aus dem laufenden Budget bezahlen könnte, gewinnt dadurch viel an Planungssicherheit.
Teuer werden können insbesondere Schäden an Motor, Getriebe, Turbolader, Einspritzsystem oder Fahrzeugelektronik. Bei Elektroautos kommen nun Komponenten wie Inverter, Elektromotor oder Onboard-Ladegerät hinzu. Selbst ein defektes Steuergerät kann heutzutage wegen Diagnose, Programmierung und Einbau teuer werden.
Die Garantie zahlt nicht alles
«Ein häufiges Missverständnis ist, dass eine Garantie automatisch sämtliche Reparaturkosten übernimmt», erklärt Geissmann. «Tatsächlich richtet sich der Leistungsumfang immer nach dem gewählten Produkt und den dazugehörigen Bedingungen.» Normale Abnutzung, klassische Verschleissteile wie Bremsbeläge, Bremsscheiben oder Kupplung, Wartungsarbeiten, bereits bestehende Mängel sowie Unfall- und Karosserieschäden sind meist ausgeschlossen. Auch Folgeschäden sind nicht zwingend gedeckt. Nur weil ein Bauteil nicht mehr einwandfrei funktioniert, liegt noch lange kein versicherter Schaden vor.
Vor dem Abschluss lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den Deckungsumfang. Welche Bauteile und Schadenursachen sind versichert? Gibt es einen Selbstbehalt oder Entschädigungslimiten? Werden neben den Ersatzteilen auch Arbeitszeit, Diagnose und Einbau übernommen? Bei modernen Fahrzeugen sollte zudem klar sein, ob elektronische Komponenten eingeschlossen sind. Bei Hybrid- und Elektroautos gilt das ebenso für Hochvolt-, Lade- und Antriebskomponenten.
Ebenso wichtig ist der Ablauf im Schadenfall. Häufig muss ein Defekt vor Beginn der Reparatur gemeldet und freigegeben werden. Wer die Garage einfach beauftragt und erst danach die Rechnung einreicht, riskiert eine gekürzte oder verweigerte Kostenübernahme. Einige Versicherungen bestehen auch auf den von ihnen bevorzugten Garagen- und Reparaturnetzwerken. Geissmann rät deshalb bei den Versicherungen, nicht allein den Preis zu vergleichen, sondern Deckungsumfang, Limiten, Ausschlüsse und Schadenprozess als Gesamtpaket zu beurteilen.
