Umwelttransporter: Gewicht ist Handicap

VERNÜNFTIG Viele Argumente sprechen für einen nachhaltigen Antrieb bei leichten Nutzfahrzeugen. Nun will Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein Handicap für Elektro-, Erdgas- und Biogas-Antriebe beseitigen. Seit 2014 dürfen in Deutschland elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht auch mit dem Führerschein der Kategorie B (bis 3,5 Tonnen) gelenkt werden. Damit wollte die Bundesregierung den von […]

Handicap
Der Iveco Daily kann man rein elektrisch, mit Erdgas als Treibstoff oder Umweltdiesel gefahren werden.

Seit 2014 dürfen in Deutschland elektrisch betriebene Kleintransporter bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht auch mit dem Führerschein der Kategorie B (bis 3,5 Tonnen) gelenkt werden. Damit wollte die Bundesregierung den von den schweren Batterien verursachten Nachteil der Elektrofahrzeuge vor allem gegenüber dem Diesel ausgleichen.
Ab sofort gilt diese Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts in Deutschland auf für Transporter mit Erdgasantrieb. Auch sie sind wegen der zusätzlichen Gastanks etwas schwerer als ihre Cousins mit Selbstzünder und dürfen nun maximal 4,25 Tonnen auf die Waage bringen.

Gesetzliche Grundlagen anpassen
Bundesbern arbeitet ebenfalls an einer Regelung, um alternativ angetriebene Kleintransporter nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch attraktiver zu machen. National- und Ständerat haben einer entsprechenden Motion von Jacques Bourgeois (FDP) zugestimmt. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen.
Der Nationalrat zielt in seinem Vorstoss wörtlich auf die Elektrofahrzeuge und verlangt, „die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass das Gewicht elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie kompensiert wird»“.

Erdgas-Antrieb ist eine Alternative
Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga (SP) argumentierte in der Debatte im Ständerat, dass die Erhöhung des Gesamtgewichts nicht nur für Elektrofahrzeuge gelten dürfe: „Im Sinne von alternativen Antrieben müssen wir eine gewisse Flexibilität haben.“ Man könne sich jetzt nicht nur auf Batterien konzentrieren. Als weitere Alternative kommt zum aktuellen Zeitpunkt nur Erdgas in Frage.

Probleme bei einer Vollbremsung
Allerdings scheint auch klar, dass die neue Regelung nicht von heute auf morgen auf dem Tisch liegt. Die Bundesrätin S wies in der Debatte auch auf Sicherheitsfragen aufgrund des höheren Gewichts hin: „Bei einer Vollbremsung spielt es keine Rolle, ob das Mehrgewicht von einer Batterie kommt oder einfach davon, dass man die Nutzlast erhöht hat. Das heisst, die Fahrzeuge müssen sämtliche Sicherheitsanforderungen ihrer Gewichtsklasse erfüllen. Die Massnahmen zum Klimaschutz dürfen nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen.“

agvs-upsa.ch

(Visited 89 times, 1 visits today)

Weitere Artikel zum Thema