Umwelt: Steuererleichterungen bis 2023

ES GIBT IMMER EINEN WEG Der Nationalrat hat nun endlich Klarheit geschafft: Das Bundesgesetz über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe steht. Nachdem der neu zusammengesetzte Ständerat letzte Woche die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die Ende Juni 2020 ausgelaufen wären, angenommen hat, musste das Geschäft nochmals in die grosse […]

Christian Wasserfallen: «Es gibt in dieser Sache eigentlich keine Differenz mehr.»
Christian Wasserfallen: «Es gibt in dieser Sache eigentlich keine Differenz mehr.»

Nachdem der neu zusammengesetzte Ständerat letzte Woche die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die Ende Juni 2020 ausgelaufen wären, angenommen hat, musste das Geschäft nochmals in die grosse Kammer. Denn anders als zuvor der Nationalrat wollte der Ständerat die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe bis 2023 und nicht bloss bis 2021 beibehalten; diese Differenz wurde nun in Bern debattiert.

Kommissionspräsident und FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen: «Es gibt in der letzten Differenzbereinigungsrunde eigentlich keine Differenz mehr. Das Inkrafttreten ist nun so gewählt, dass das Gesetz eigentlich ab sofort in Kraft treten kann. »

Entsprechend werde das Gesetz bis maximal am 31. Dezember 2023 Gültigkeit haben und werde nicht an die Beratungen und das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes geknüpft sein.

Klarheit bei Steuererleichterungen
Damit schafft nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Klarheit bezüglich der Steuererleichterungen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga: «Bei einem Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2022 bleiben die biogenen Treibstoffe weiterhin bis Ende 2023 von der Mineralölsteuer befreit.»

cng-mobility.ch

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