Strassenverkehr: Wichtige Änderungen im neuen Jahr

BITTE BEACHTEN Im neuen Jahre treten diverse Änderungen im Strassenverkehr in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen das Bundesamt für Strassen für 2023 bereithält.

Änderungen Strassenverkehr
Mit dem Symbol „Mitfahrgemeinschaft“ sind Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert.

Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) soll zum Beispiel für bessere und sicherere Velowege sorgen. Dazu werden die Kantone in die Pflicht genommen, Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Auch der Bund soll an seinen Strassen Velowege erstellen.

Einführung von neuen Tempo-30-Zonen

Es ist eine Vereinfachung für die Erstellung neuer Tempo-30- und Begegnungszonen geplant. Bisher war es für die Erstellung neuer solcher Zonen notwendig, dass zum Beispiel die Verkehrssituation besonders gefährlich ist oder bestimmte Verkehrsteilnehmende besonders geschützt werden müssen.

Diese sogenannten qualifizierten Gründe fallen ab dem 1. Januar 2023 weg. Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens, wenn auf einer Strasse die allgemeine Höchstgeschwindigkeit verringert werden soll. Jedoch müssen die Behörden die Anordnung der Zonen weiterhin verfügen und veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50.

Verkehrssymbol für Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften können die Umwelt- die Verkehrsbelastung verringern. Mit dem neuen Symbol „Mitfahrgemeinschaft“ können Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert werden. Im fahrenden Verkehr kann das Symbol mit dem Wort „ausgenommen“ auf einer Zusatztafel zu den Signalen „Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen“, „Verbot für Motorwagen“ und „Busfahrbahn“ verwendet werden.

Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Auch beim Parkieren haben die Fahrgemeinschaften Vorteile – bei der Wegfahrt fällt die Mindestbesetzung weg.

Messmethode für die Abgasnachprüfung

Abgasvorschriften dienen dazu, gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu reduzieren. Wie der Bund schreibt, seien die bis jetzt angewandten Messverfahren allerdings nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Darum wird ein präziseres Messverfahren eingeführt.

Verfahren bei einem Führerscheinentzug

Das Verfahren beim Führerscheinentzug wird ab 1. April schneller. Neu muss nach der Abnahme eines Führerausweises die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Behörde weitergeben. Die kantonale Entzugsbehörde muss dann innerhalb von zehn Arbeitstagen den Ausweis der Inhaberin oder dem Inhaber zurückgeben – es sei denn, es gibt genügend Zweifel an der Fahreignung.

Risiko beim Verlust des Arbeitsplatzes

Der Bund hat zum Ziel, das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes für Berufsfahrerinnen und -fahrer herabzusetzen. Wurde der Führerschein nur wegen einem leichten Vergehen entzogen, können die Behörden ab 1. April 2023 Fahrten, die zur Berufsausübung notwendig sind, erlauben. Bei mittelschweren oder schweren Vergehen ist eine solche Ausnahme nicht vorgesehen. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wurde.

admin.ch

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