Fahrschulen: Ab 11. Mai geht es wieder los!

NEUSTART Seit Beginn des Lockdowns dürfen Fahrlehrer ihren Beruf nicht mehr ausüben. Ab dem 11. Mai sind Schulungen und Kurse für die Weiterbildung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder gestattet. Auch sämtliche Kurse aus dem Zweiphasenbereich und der freiwilligen Weiterbildung sowie Verkehrskunde und Nothelferkurse werden wieder erlaubt sein. Für alle Kurse gilt jedoch, dass die Anzahl […]

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Für alle Kurse gilt jedoch, dass die Anzahl der anwesenden Personen auf fünf beschränkt ist.

Auch sämtliche Kurse aus dem Zweiphasenbereich und der freiwilligen Weiterbildung sowie Verkehrskunde und Nothelferkurse werden wieder erlaubt sein. Für alle Kurse gilt jedoch, dass die Anzahl der anwesenden Personen (inklusive Kursleiter oder Moderator) auf fünf beschränkt werden muss.

Zudem müssten, so der Schweizerische Fahrlehrerverband, Schutzkonzepte erstellt werden. Wobei jeder Betrieb für die Erarbeitung des Konzepts verantwortlich ist. Eine Genehmigung der Schutzkonzepte durch kantonale Stellen oder Bundesbehörden sei nicht vorgesehen. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.

Psychisch eine enorme Belastung

Rolf Melliger aus Berikon AG, seit 35 Jahren Auto- und Töfffahrlehrer: „Du wirst gezwungen, daheim zu sitzen. Psychisch ist das eine enorme Belastung. Am schlimmsten war die Unsicherheit. Dieser Zustand war nahezu unerträglich. Hinzu kam natürlich das Unverständnis, warum ich keine Töffkurse geben darf, während in Branchen, wo das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen sicher schwieriger ist, wieder gearbeitet wird. Aber jetzt ist alles klar, und ich bin erleichtert.“

Behörden reagierten schnell
Wie die meisten Selbständigerwerbenden, die nicht arbeiten dürfen, hat auch Rolf Melliger bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt Erwerbsersatzentschädigung beantragt.

Rolf Melliger: „Das Administrative ging lobenswerterweise schnell und unkompliziert über die Bühne. Somit kann ich aktuell auf 80 Prozent des versteuerten Nettoeinkommens zurückgreifen.“

Fahren ohne gültigen Führerausweis
So weit so gut. Wer ihn noch nicht hat, kann also – etwa als Direkteinsteiger ab 25 Jahren – den Lernfahrausweis beantragen und loslegen. Wem der Lernfahrausweis abgelaufen ist, kann den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt dank der Ausnahmeregelung des ASTRA verlängern oder erneuern lassen.

Apropos: Wer diesen Schritt versäumt und auf der Strasse ohne gültigen Lernfahrausweis erwischt wird, dem droht ein Strafverfahren (Fahren ohne gültigen Führerausweis).

Neueinsteiger gehen weiter leer aus
Bei Neueinsteigern, die keine Fahrpraxis in Form eines bestehenden, gültigen Führerausweises vorweisen können, sieht es dagegen schlecht aus. Denn gemäss der Recherchen von moto.ch hat der Bundesrat die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Strassenverkehrsämter noch nicht geregelt oder terminiert.

Das bedeutet, dass bis auf Weiteres, aber höchstens bis 30. September, keine Theorie- und Führerprüfungen abgelegt werden dürfen. Ohne Theorieprüfung gibt’s für Neueinsteiger – sowohl bei Auto wie bei Töff – bekanntlich keinen Lernfahrausweis. Und ohne Lernfahrausweis darf man nicht fahren oder eine praktische Ausbildung in Angriff nehmen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei den Strassenverkehrsämtern schon bald auch das Prüfwesen wieder hochgefahren wird.

Fünfer-Gruppen sind Herausforderung

Adrian Suter, Leiter Bildung und Entwicklung TCS Training & Events: „Wir arbeiten in der Regel mit zehn bis 12 Personen. Ab dem 11. Mai dürften wir somit inklusive Lehrperson in Gruppen von maximal fünf Personen arbeiten. Personal, Räumlichkeiten und Strecken-Infrastruktur müssen wir verdoppeln. Hinzu kommen Herausforderungen, die mit den Sicherheitskonzepten einhergehen. Und es bleibt die Frage, wie gross die Nachfrage sein wird.“

Neuorganisation von 930 Kursen
Die sechs TCS-Ausbildungszentren sind zurzeit geschlossen – die Mitarbeiter leisten Kurzarbeit, wobei schweizweit rund 100 Instruktoren und Moderatoren betroffen sind.

Adrian Suter: „Unser Backoffice arbeitet im Hintergrund mit Nachdruck daran, Kurse und Teilnehmer umzubuchen. Bei 930 Kursen, die neu organisiert werden müssen, wird es uns ganz bestimmt nicht langweilig. Gerade die Monate April und Mai sind in unserem Geschäft ausserordentlich wichtig. Die fehlenden Erträge werden wir im weiteren Verlauf des Jahres nicht kompensieren können – die Umsatzeinbussen werden gross sein.“

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Wie es mit Perfektionstrainings auf Rennstrecken im Ausland in Zukunft weitergeht, ist noch offen.

Geschäft mit grossen Risiken
Besonders hart trifft die Corona-Pandemie im Bereich der freiwilligen Weiterbildung die Anbieter von Perfektionstrainings auf Rennstrecken im Ausland. Peter Studer, Geschäftsführer von «have-fun Fahrtrainings», der im August den moto.ch-Leser-Trackday auf dem Anneau du Rhin hätte durchführen sollen, erklärt den Grund.

Peter Studer: „Die Situation ist sehr schwierig. Wir müssen Reservationen tätigen und Anzahlungen leisten. Und dies in einer Zeit, in der wir nicht wissen, wann die Grenzen wieder offen sein werden. Werde ich im September etwa nach Cremona in Norditalien reisen können? Und falls ja; Werden die Teilnehmer dabei sein? Und was passiert, wenn eine Rennstrecke Konkurs geht? Die Situation war noch nie so unvorhersehbar und risikoreich.“

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